Mobil. Digital. Kreativ.

Info

Hier finden Sie Informationen zum Impressum und zum Datenschutz.

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Ehrenkodex

für alle ehrenamtlichen und hauptberuflich für Snipin Tätigen, die Mädchen und Jungen und/oder junge Frauen und junge Männer betreuen oder qualifizieren oder zukünftig betreuen oder qualifizieren wollen

Wir erwarten folgendes Kommitment:

  • Ich achte die Eigenart jedes Kindes und Jugendlichen und helfe, seine Persönlichkeitsentwicklung zu fördern.
  • Ich leite Kinder und Jugendliche bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialem Verhalten anderen Menschen gegenüber an.
  • Ich achte das Recht des mir anvertrauten Kindes und Jugendlichen auf körperliche Unversehrtheit und übe keine Form der Gewalt – sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art – aus.
  • Ich beziehe aktiv Stellung gegen jede verbale oder nonverbale Form von Gewalt, Diskriminierung, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Sexismus.
  • Ich biete den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen für alle Bastel-, Tüftel-, und sonstige Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.
  • Ich richte Angebote stets nach dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen aus und setze kind- und jugendgerechte Methoden ein.
  • Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Suchtverhalten und jegliche Art von Medienmissbrauch.
  • Ich bin Vorbild für die mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen, vermittele stets die Einhaltung von Urheber- und Mediennutzungsrecht, Jugendmedien- und Datenschutz und zwischenmenschlichen Regeln.
  • Ich bin bei den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen aufmerksam gegenüber Anzeichen von Kindeswohlgefährdung.

Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird.

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Erklärung zum Kinderschutz

von SNIPIN UG (haftungsbeschränkt) – Mobil. Digital. Kreativ. und Partnerorganisationen:

Die Workshops und Angebote zielen auf einen achtsamen und sinnvollen Umgang mit digitaler Medientechnologie und damit verbundenen Anwendungen ab. Medienpädagogik und -didaktik spielen dabei eine genauso wesentliche Rolle wie Freude an der Nutzung digitaler Werkzeuge. Alle anleitenden Unterstützer und Verantwortlichen fördern dies aus Überzeugung und oft freiwillig und ehrenamtlich.

SNIPIN setzt sich als Einzelunternehmen im Nebenerwerb für den achtsamen Umgang mit digitalen Medien ein und bietet in diesem Zusammenhang Hilfestellungen und Angebote in Form von Workshops, Beratungen, Werkschatullen mit Anleitungen zum Selbermachen, Usability und User Experience Analysen und Applikationsentwicklung an. Dabei steht das Wohlergehen von jungen Menschen im Vordergrund. SNIPIN übernimmt dabei in vielfacher Weise Verantwortung für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und ist sich dieser besonderen Verantwortung bewusst. Gemeinsam mit den jeweiligen Projektpartnern trägt SNIPIN Sorge für den Kinderschutz, verurteilt auf das Schärfste jede Form von Gewalt und Kindeswohlgefährdung und unterlässt alle Anlässe und Handlungen, die das Wohl der Kinder und Jugendlichen gefährden.

SNIPIN ist sich der Chancen und Risiken, die mit unserer besonderen Verantwortung verbunden sind, gewiss. Zum einen bergen körperliche und emotionale Nähe auch die Gefahr von gewaltsamen Übergriffen. Zum anderen muss eine Kultur der Aufmerksamkeit und Achtsamkeit in unseren Projekten dazu beitragen, Missstände zur Sprache zu bringen und sich mit geeigneten Präventions- und Interventionsmaßnahmen auseinanderzusetzen.

In diesem Sinne appelliert SNIPIN an alle verantwortlichen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitende in unseren Projekten, sich aktiv für den Kinderschutz einzusetzen, die nachfolgenden Leitlinien zu beachten sowie Maßnahmen umzusetzen.

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Leitlinien:

  • Wir respektieren die Persönlichkeit und Würde von Kindern und Jugendlichen.
  • Der Umgang mit jungen Menschen ist von Wertschätzung und Vertrauen geprägt.
  • Wir unterstützen Kinder und Jugendliche in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten und tragen dazu bei, positive Lebensbedingungen für junge Menschen zu schaffen oder zu erhalten.
  • Wir nehmen unsere Vorbildfunktion für Kinder und Jugendliche an, gehen verantwortlich mit dieser Rolle um und missbrauchen unsere besondere Vertrauensstellung gegenüber Kindern und Jugendlichen nicht.
  • Wir vermitteln die Einhaltung von zwischenmenschlichen Regeln und beziehen aktiv Stellung gegen jede verbale oder nonverbale Form von Gewalt, Diskriminierung, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Sexismus.
  • Wir respektieren das Recht von Kindern und Jugendlichen auf körperliche Unversehrtheit und wenden keinerlei Form von Gewalt an, sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art.
  • Wir schauen bei Gefährdungen des Kindeswohls nicht weg, sondern fördern den Schutz vor Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch.
  • Wir übernehmen eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Suchtverhalten und jegliche Art von Medienmissbrauch.
  • Wir sind sensibel für entsprechende Anhaltspunkte und suchen bei ernsthaftem Verdacht fachlichen Rat und Unterstützung bei den zuständigen Kinder- und Jugendschutzdiensten, Jugendämtern oder weiteren Beratungsstellen.
  • Wir halten die gesetzlichen Bestimmungen zum Kinderschutz ein und setzen in der Kinder- und Jugendbetreuung nur Personen ein, deren Eignung nicht in Frage steht.
  • Wir arbeiten eng und vertrauensvoll mit den Eltern zusammen und informieren diese über unsere Leitlinien und Maßnahmen zum Kinderschutz.
  • Wir verpflichten uns zur Einhaltung dieser Leitlinien und Maßnahmen und schaffen Vertrauen bei jungen Menschen, bei Eltern und in der Öffentlichkeit.

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Maßnahmen:

  • Alle bei SNIPIN und kooperierenden Partnern eingesetzten ehrenamtlichen oder hauptamtlichen Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind, bekennen sich mit ihrer Unterzeichnung zum Ehrenkodex und zu dessen Einhaltung .
  • Für die Anstellung von hauptberuflichem Personal ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses Einstellungsvoraussetzung. Für hauptamtliche Mitarbeitende unserer Projektpartner sind die Projektpartner verantwortlich und haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Mitarbeiter entsprechende Voraussetzungen erfüllen.
  • Für haupt- und nebenberuflich tätiges Personal bei Snipin und bei unseren Partnereinrichtungen und -vereinen empfehlen wir genauso wie bei tätigen hauptamtlichen Mitarbeitenden in der Jugendarbeit die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses und/oder der Juleica.
  • Das Thema Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung ist Bestandteil der Jugendleitercard (Juleica). Bei der Ausbildung werden angehende Übungs- und Jugendleiter zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen befähigt, hinsichtlich des Themas sensibilisiert und über die gesetzlichen Grundlagen informiert.
  • Träger von mehrtägigen Veranstaltungen (Forschercamps, Wettkämpfe, Ferienfreizeiten, Jugendbegegnungen und Bildungsmaßnahmen) unterliegen einer besonderen Sorgfaltspflicht und müssen geeignete Maßnahmen zum Kinderschutz, auch in Bezug auf das eingesetzte Betreuungspersonal, entsprechend dieser Erklärung ergreifen.
  • Snipin und von Snipin akquirierte Partner verpflichten sich sicherzustellen, dass mit der Vergabe neuer Betreuungsaufträge und bei der Verlängerung von Aufträgen ein Ehrenkodex bzw. eine Verhaltensrichtlinie zur Einhaltung der formulierten Ziele im Kinderschutz unterschrieben wird.
  • Auf Grundlage des BGB und weiteren allgemein gültigen rechtlichen Möglichkeiten regelt Snipin bei Verstößen gegen diese Erklärung zum Kinderschutz und dem Ehrenkodex die Bedingungen für den Entzug von Übungs-, Jugendleiter- und Betreuungsvereinbarungen u. -lizenzen.
  • Snipin informiert nach Anfrage über Möglichkeiten zur Fortbildung zum Thema Kinderschutz oder zum Erhalt der Juleica.
  • In diesem Bereich entwickelte Handlungsempfehlungen, u.a. mit dem Schwerpunkt auf Kinder und Medien (z.B. vom Elternratgeber SCHAU HIN!), werden von SNIPIN auf Anfrage bereitwillig zur Verfügung gestellt.